Nachschlagwerk zur Wertermittlung von Kraftfahrzeugen



Der Wiederbeschaffungswert / Restwert


Im zivilen Rechtsstreit ist der Wiederbeschaffungswert oftmals rückwirkend zu ermitteln.
Hierzu stehen mir moderne Bewertungsprogramme und ein Kleinanzeigenarchiv zur Verfügung.
An dem folgenden Beispiel wird gezeigt, dass der Wert eines Fahrzeugs nicht nur allein mit Computerprogrammen zu ermitteln ist, sondern auch die Erfahrung und die Sorgfalt entscheidend ist, ein Fahrzeug genau bewerten zu können.

Beispiel: An dem Motorrad "Harley Davidson" (Bild links Mitte) wurden offensichtlich umfangreiche Umbauarbeiten durchgeführt. Bei genauer Betrachtung zeigte sich aber, dass es sich nicht um eine original Harley Davidson handelte, sondern um einen optisch fast identischen Nachbau. Dies ist ein entscheidendes Kriterium für die Bewertung des Motorrades.
Der Restwert eines Fahrzeugs gewinnt bei der Schadenregulierung immer mehr an Bedeutung. Zur Ermittlung des Restwertes bediene ich mich aktuellen Online-Börsen. Hier unterscheide ich zwischen einem seriösen und einem völlig überhöhten Restwertangebot. Des weiteren berücksichtige ich den örtlichen Markt.